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Wintergarten und Denkmal­schutz – das sollten Sie beachten!

Lesen, Tee trinken oder einfach nur entspannen – in einem eigenen Wintergarten ist vieles möglich. So groß die Wünsche nach einem gläsernen Anbau sind, kann das Thema Denkmalschutz zum Problem werden. Bei einem Fachwerkhaus oder anderen erhaltenswerten Bauten sind Wintergarten und Denkmalschutz geschickt miteinander zu vereinen. Der Schlüssel hierbei: Ein rechtzeitiges Einholen von Informationen und die richtige Genehmigung.

Denkmalschutz und sein Einfluss auf Anbauten

Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind bauliche Veränderungen immer eine Herausforderung. Neben der Sanierung oder Modernisierung gehört ein Anbau zu den häufigsten Wünschen von Eigentümern, beispielsweise in Form eines Wintergartens. Dieser schafft zusätzlichen Wohnraum und verleiht dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude einen attraktiven und neuen Charme.

Grundsätzlich ist nichts gegen eine bauliche Veränderung einzuwenden, sofern der Charakter des geschützten Gebäudes und der Zustand seiner Fassade erhalten bleibt. In welchem Umfang dies gegeben ist, können Laien unter den Eigentümern nur schwer einschätzen. Um sich Kosten und Mühen zu ersparen, ist frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde aufzunehmen.

Einzeldenkmal oder Ensemble­schutz?

Wie wahrscheinlich es ist, einen Wintergarten auch bei einem Denkmalschutz zu verwirklichen, hängt von der Art des Gebäudes und dessen Wirkung auf die Umgebung ab. Hier unterscheiden die Behörden zwischen einem Einzeldenkmal und dem sogenannten Ensembleschutz. Das Einzeldenkmal ist im Regelfall ein frei stehendes Haus, das es in seiner Gesamtheit und Ästhetik zu erhalten gilt. Hier zählt meist die direkte Umgebung wie eine Hofschaft oder Gartenlandschaft mit zum denkmalgeschützten Bereich.

Besser gestalten sich die Chancen auf einen Wintergarten bei Denkmalschutz, wenn das Haus unter den Ensembleschutz fällt. Dieser liegt bei einer Gesamtheit verschiedener zu schützender Objekte vor, beispielsweise alle Bauwerke in einer Altstadt. Hier kann es möglich werden, dass die Fassade im Frontbereich ihr Aussehen nicht verändern darf. Nicht für die Öffentlichkeit einsichtige Bereiche können unter Umständen verändert werden, was einen Wintergarten nach hinten heraus ermöglicht.

Ist eine Genehmigung zwingend erforderlich?

Selbst wenn ein Ensembleschutz für das eigene Haus vorliegt, ist dies kein Freibrief für einen Wintergarten ohne Genehmigung. Das Projekt ist immer der zuständigen Behörde vorzustellen, die im Einzelfall entscheidet. Die Wirkung der baulichen Veränderung auf das Grundstück selbst, die Nachbargrundstücke und das Stadtbild im Allgemeinen fließen ein.

Wenn Sie Wintergarten und Denkmalschutz clever zusammenführen möchten, entscheiden Sie sich für einen baulich passenden Anbau. Die Vielfalt in der Gestaltung von Wintergärten ist riesig, beispielsweise durch eine Holzoptik oder eine ästhetische Bezugnahme auf Ihr Fachwerkhaus. Ohne Ihren Anbau bis ins kleinste Detail geplant zu haben, sollten Sie der Denkmalschutzbehörde konkrete Pläne vorstellen. Schließlich kann Ihr neuer Wintergarten den Denkmalschutz Ihres Hauses sogar bereichern.

Unser Fazit

Ob Backstein oder Fachwerkhaus, eine kluge Planung und frühzeitige Beratung sind jedem Eigentümer anzuraten. Wir von Scarabäus sind mit den Wünschen von Hausbesitzern aller Art vertraut und zeigen Ihnen auf, wie sich Wintergarten und Denkmalschutz in Ihrem konkreten Fall zusammenführen lassen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Planung des maßgeschneiderten, individuellen Anbaus.