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Wintergarten­grenz­bebauung

Dies sollten Sie bei der Grenzbebauung beachten

Sie träumen von einem Wohnwintergarten und besitzen nur einen kleinen Garten? Sie möchten ganzjährig die Sonne genießen, aber verfügen nur über wenig freie Fläche? In den meisten Fällen können Sie Ihren Traum von einem Wintergartenanbau dennoch in die Tat umsetzen. Allerdings müssten Sie die Regelungen einer Wintergartengrenzbebauung in Betrachtung ziehen und in Erfahrung bringen, auf was Sie achten müssen und welche Vorschriften eingehalten werden müssen, wenn Sie auf kleinem Gebiet einen Wintergarten planen möchten.

Was ist eigentlich eine Grenzbebauung?

Bei freistehenden Gebäuden wie Einzelhäusern, die zur seitlichen Grundstücksgrenze eine Abstandsfläche einhalten, spricht man im öffentlichen Baurecht von einer offenen Bauweise. Der erforderliche Mindestabstand zum Nachbargrundstück wird dabei in den Bauordnungen der einzelnen Länder geregelt und beträgt üblicherweise mindestens drei Meter. Ist das Gebäude höher als drei Meter, gilt die Gebäudehöhe als notwendiger Mindestabstand. Bei einer Unterschreitung dieses Mindestabstands handelt es sich um eine sogenannte Grenzbebauung, die in den meisten Fällen das nachbarliche Einverständnis und eine Genehmigung der Baubehörde erfordert. Diese Regelungen gelten auch für Anbauten aller Art wie Wintergarten, Carport, usw.

Wann ist eine Grenzbebauung mittels Wintergarten erlaubt?

Wie fast überall gibt es auch bei der genehmigungspflichtigen Grenzbebauung Ausnahmen, bei denen eine Bebauung ohne erforderliche Baugenehmigung durchgeführt werden darf. Dazu zählt beispielsweise der Bau von Gartenhäusern oder Schuppen. Diese dürfen ohne nachbarschaftliche Erlaubnis an der Grundstücksgrenze stehen, insofern die Wandhöhe nicht mehr als drei Meter beträgt und die Seitenlänge nicht mehr als neun Meter. Auch ein nach oben offener Stellplatz kleiner als 40 m² ist nicht genehmigungspflichtig. Allerdings muss eine nachträgliche Überdachung vom Bauamt abgesegnet werden. Garagen, die nicht höher als drei Meter sind und deren Fläche 40 m² nicht überschreitet, sind in der Regel ebenfalls genehmigungsfrei. Alle anderen Anbauten – also auch Ihr Wintergarten – müssen vor Baubeginn mit der Baubehörde abgestimmt werden.

Welche Maße darf ein Wintergarten bei einer Grenzbebauung haben?

Über die mögliche Größe eines Wintergartens an der Grundstücksgrenze lässt sich keine allgemeingültige Aussage treffen, da die Bauordnungen je Bundesland völlig unterschiedlich sind. In den Bundesländern Hessen und Brandenburg ist die Errichtung von Wintergärten mit gewissen Einschränkungen sogar genehmigungsfrei. Brandenburg erlaubt grundsätzlich den Bau eines Wintergartens an einer Gebäudeaußenwand mit nicht mehr als 15 m² Grundfläche und 50 m³ umbauten Raum, Hessen die Errichtung von Wintergärten bis 30 m². Dagegen ist in den Bundesländern Baden-Württemberg, NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Schleswig-Holstein auf jeden Fall eine Wintergartenbaugenehmigung erforderlich. In zahlreichen Landesbauordnungen sucht man übrigens völlig vergeblich nach dem Begriff „Wintergarten“. Vom Gesetz her gelten Wintergärten als Bauwerke mit hohem Glasanteil in Wänden und Dächern, die denselben Regelungen unterliegen wie jedes andere Gebäude.

Tipps für die Wintergartengrenzbebauung

  • Sprechen Sie vorab mit Ihrem Nachbarn und klären, ob dieser mit einer Grenzbebauung einverstanden ist.
  • Stellen Sie beim Bauordnungsamt eine Bauvoranfrage für Ihren Wintergarten. Auf diese Weise können die Beamten vorab prüfen, ob Ihre Pläne konform zum Bebauungsplan der Gemeinde sind. So gehen Sie sicher, dass Sie Ihre Baumaßnahmen nicht wegen fehlender Genehmigung abbrechen müssen.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Bauamt, ob Sie bestimmte Brandschutzvorschriften beachten müssen.
  • Legen Sie auf jeden Fall der Einreichung Ihres Wintergartenbauantrags die schriftliche Genehmigung Ihres Nachbarn bei, um unnötige Wartezeiten oder im schlimmsten Falle eine gebührenpflichtige Zurückweisung Ihres Bauvorhabens zu umgehen.
  • Lassen Sie die genehmigte Grenzbebauung beim Grundbuchamt ordnungsgemäß eintragen. Dies ist zwar nicht zwingend erforderlich, erspart Ihnen aber mögliche Auseinandersetzungen über die Grenzbebauung mit nachfolgenden Bewohnern Ihres Nachbarhauses.
  • Erkundigen Sie sich bei einem Fachmann über die Wintergartengrenzbebauung. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung. Hier können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.