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Wintergarten-Versicherung

Warum Versicherungsschutz für Wintergärten dringend notwendig ist

Wintergärten sind nicht automatisch durch die Eigenheimversicherung gedeckt, sondern müssen beim Versicherungsabschluss ausdrücklich angegeben werden. Dies ist erforderlich, da Wintergärten aufgrund ihrer Konstruktion und großem Glasanteil anfälliger für Beschädigungen sind als gemauerte Anbauten. Aus diesem Grund führt an einem ausreichenden Versicherungsschutz kein Weg vorbei. Andernfalls drohen bei extremen Wetterereignissen oder auch bei Vandalismus Schäden, die Ihnen teuer zu stehen kommen können. Ein Wohnwintergarten ist zudem oftmals mit umfassender Technik ausgestattet. Deswegen gilt es, die Wintergartenheizung sowie die Wintergartenbeschattung und die Wintergarten-Belüftung bei der Wintergarten-Versicherung zu berücksichtigen.

Wintergarten-Versicherung während der Bauzeit

Wenn Sie einen Wintergarten in Auftrag geben, sollten Sie über den Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht nachdenken. Schließlich tragen Sie als Bauherr die Verantwortung, falls jemandem auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommt und zwar selbst dann, wenn Sie ein Unternehmen mit dem Bau beauftragen. Dies nennt man Verkehrssicherungspflicht. Sollte es zum Schadenfall kommen, haftet der Bauherr in unbegrenzter Höhe für alle Personen- und Sachschäden. Allerdings sind bei kleinen Bauvorhaben von Privatpersonen wie An- und Umbauten bereits oftmals in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Prüfen Sie dies also im Vorfeld eines, möglicherweise unnötigen, Versicherungsabschlusses.

Nach der Fertigstellung den Wintergarten versichern lassen

Nachdem Ihr Wintergarten fertiggestellt wurde, sollten Sie Ihre bestehenden Verträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen lassen. Insbesondere folgende Versicherungen verdienen Ihre Aufmerksamkeit:

Wohngebäudeversicherung

Durch einen Wintergartenanbau vergrößert sich sowohl die Quadratmeterzahl Ihrer Wohnfläche, welche in der Regel zur Berechnung der Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung herangezogen wird, als auch der Wert Ihrer Immobilie. Deswegen muss die Wohngebäudeversicherung (Versicherungswert 1914) angepasst werden, um den Versicherungsschutz vor den Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel oder Vandalismus aufrechtzuhalten.

Hausratversicherung

Ähnlich zur Wohngebäudeversicherung sichert die Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel sowie Einbruch- und Diebstahl oder Elementargefahren ab. Auch hier muss der Versicherungsvertrag entsprechend angepasst werden, wenn sich die zu versichernde Wohnfläche vergrößert.

Glasversicherung

Da Wintergärten zu großen Teilen aus Glas bestehen, sollten Sie sich eine Glasversicherung durch den Kopf gehen lassen. Denn Schäden bei Glasbruch werden durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht abgedeckt. Ob sich die Versicherung für Sie auszahlt, hängt von der Höhe der Quadratmeterzahl sowie Ihrem finanziellen Polster ab. Falls Sie bei einer Beschädigung der Verglasung nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Sie die Versicherung auch einsparen.

Wartung: Unser Tipp für eine effektive Wintergarten-Versicherung

Regelmäßige Wartung hilft dabei, den Versicherungsschutz des Wintergartens zu jeder Zeit sicherzustellen. Sollte es nämlich zu einer Beschädigung kommen, die auf eine unzureichende Wartung zurückzuführen ist, könnte sich Ihre Versicherung weigern, den Schaden zu begleichen. Die Reparaturkosten liegen folglich bei Ihnen. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren Wintergarten mindestens einmal im Jahr genaustens auf Beschädigungen überprüfen – zum Beispiel nach dem Winter. Hier finden Sie eine kurze Checkliste, die Ihnen dabei hilft. Während Sie eine kleinere Wintergarten-Reparatur, wie die Reinigung von Laufschienen, eigenständig durchführen können, sollte die Wartung von technischen Anlagen durch einen Fachbetrieb erfolgen.