Vorbereitungen vor Baubeginn
Wie jeder Grundstückseigentümer weiß: Vor der Errichtung eines Hauses, ist eine Baugenehmigung notwendig. Jedoch ist nicht jedem bewusst, dass auch bei kleineren Gebäudeklassen, wie einem Wintergartenanbau, eine Wintergarten-Baugenehmigung des Öfteren erforderlich ist. Bei welchen Wintergärten eine Genehmigung notwendig ist und welche weiteren rechtlichen Bauvorschriften Sie noch vor der Planung bedenken sollten, erfahren Sie im Folgenden.
Landesbauordnung – Baurecht ist Ländersache
Ein Wintergarten stellt unabhängig davon, ob ein Sommergarten oder Wohnwintergarten geplant ist, eine Erweiterung der Immobilie dar, weshalb bei dem Bau Bestimmungen eingehalten werden müssen. Ob für Ihren geplanten Wintergarten ein Bauantrag einzureichen ist, hängt von den Vorschriften der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes ab. Sofern der Wintergarten nicht beheizt werden soll und eine bestimmte Grundfläche eingehalten wird, ist in manchen Bundesländern keine Wintergarten-Baugenehmigung vorgeschrieben. Dennoch muss im Vorfeld eine Genehmigungsfreistellung erfolgen. Die Baubehörde prüft dann, ob für das Bauvorhaben tatsächlich keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Bauantrag und bautechnische Nachweise
Sollte der geplante Wintergarten genehmigungspflichtig sein, sind bei den Behörden neben dem Bauantrag verschiedene Unterlagen vorzulegen, um eine Genehmigung anfordern zu können. Um sicher zu gehen, welche Unterlagen von der zuständigen Baubehörde gewünscht werden und das Verfahren nicht unnötig in die Länge gezogen wird, klären Sie dies im Voraus detailliert. In der Regel sind folgende Unterlagen für das Baugenehmigungsverfahren einzureichen:
Auch im späteren Bauprozess sind diese Nachweise bei genehmigungspflichtigen Wintergärten auf Verlangen der Bauaufsicht vorzulegen.
Wintergarten Baugenehmigung Kosten
Welche Kosten für die Wintergarten-Baugenehmigung anfallen hängt davon ab, welche Unterlagen die zuständige Behörde benötigt werden und ob diese von einem Bauingenieur oder einem Architekten angefertigt werden müssen. Dazu kommen noch die festgelegten Gebühren der entsprechenden Behörde. Erfahrungsgemäß empfehlen wir, für die Wintergarten-Baugenehmigungs-Kosten ca. 10% des Bauwerks zu kalkulieren.
Die Wintergarten-Baugenehmigung ist da – jetzt darf gebaut werden
Wurden alle Bauvorschriften der Landesbauordnung eingehalten und der Bauantrag schriftliche bewilligt, darf mit dem Wintergartenbau begonnen werden. Ist der Wintergartenbau abgeschlossen, folgt eine Bauabnahme, also eine Schlussabnahme, durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Dabei wird der Anbau hinsichtlich der beantragten Baugenehmigung geprüft und ein amtliches Prüfprotokoll angefertigt.
Wintergarten-Baugenehmigung – besser nachfragen
Es ist in jedem Fall ratsam, sich im Vorfeld mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung zu setzten. Es ist für jedes Bauprojekt verpflichtend, die geplante Errichtung anzuzeigen. Auch wenn keine Wintergarten-Baugenehmigung erforderlich ist, müssen Sie dennoch zahlreiche Bauvorschriften einhalten. Wird dies nicht befolgt, drohen ernsthafte Konsequenzen, wie Geldstrafen oder gar der Abriss der Wohnraumerweiterung. Professionelle Fachbetriebe stehen Ihnen bei Fragen zum Baurecht und Bauverordnung gern zur Seite oder übernehmen diese für Sie. Wichtig ist, dass Sie die Baugenehmigung VOR den Baumaßnahmen vorlegen. Wer einen Wintergarten ohne Baugenehmigung baut, oder eine nachträgliche Baugenehmigung für den Wintergarten anfordert, kann mit ernsthaften Problemen rechnen. Mit der Einhaltung der Vorschriften baut es sich angenehmer und schneller!