Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springenZur Fußzeile springen

Wintergarten-Anbau

Worauf Sie beim Anbau eines Wintergarten achten sollten

Wer einen Wintergarten-Anbau an seinen Wohnhaus realisieren möchte, sieht sich mit vielen Fragen konfrontiert. An welcher Hausseite soll der Anbau erfolgen? Wie kann ich das Dach anschließen? Und was sagt eigentlich mein Nachbar oder das zuständige Bauamt dazu? Antworten auf die wichtigsten Fragen lesen Sie in unserem Ratgeber.

Örtliche Gegebenheiten für den Wintergarten-Anbau

Wenn Sie einen Wintergarten anbauen möchten, sollten Sie im ersten Schritt prüfen, an welcher Stelle er angebracht werden kann. Nicht nur die Himmelsrichtung oder der Ausblick sind hierbei entscheidend, sondern auch ausreichender Platz. Ohne diesen kann es durchaus sein, dass ein Wintergartenanbau nicht realisiert werden kann. Bedenken Sie, dass eine Seitenwand des Hauses eingerissen werden muss, um genügend Platz für den Durchbruch zu schaffen und gegebenenfalls die Dachformation angepasst werden muss. So ist der Anbau eines Wintergartens bei stark überhängenden Dächern umständlich und kann in manchen Fällen nur mit einem Glasschiebedach realisiert werden. Insbesondere bei Flachdächern ist die Integration von Glaselementen in der Regel unproblematisch.

Sollten Sie bereits Besitzer einer Terrasse sein, ist deren Umgestaltung zum Wintergarten generell nicht sonderlich aufwändig. Hier können Seitenwände eingezogen und überdacht werden, so dass der Wohnkomfort eines Wintergartens bereits zu großen Teilen gegeben ist. Wenn noch mehr Wohnlichkeit gewünscht wird, sollten weitere Umbaumaßnahmen einkalkuliert werden. Schließlich müssen für eine Versorgung mit Strom, Wasser oder Wärme entsprechende Leitungen verlegt werden. Wegen all diesen Punkten ist es sehr ratsam, die Meinung eines Fachmanns einzuholen, wenn Sie einen Wintergarten nachträglich anbauen möchten.

Wenden Sie sich vor dem Anbau an das zuständige Bauamt

Wintergärten können nicht ohne weiteres einfach an das Wohnhaus angebaut werden, sondern sind in den meisten Bundesländern genehmigungs- bzw. einreichungspflichtig. Ob eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht und unter welchen Auflagen sie erteilt wird, erfahren Sie nachdem Sie die Bauunterlagen am Bauamt eingereicht haben. Verzichten Sie keinesfalls auf diesen Schritt. Andernfalls riskieren Sie es, dass Ihr kompletter Abbau schlimmstenfalls wieder abgerissen werden muss.