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Balkonver­glasung und Baugenehmi­gung

Das sollten Sie wissen!

Eine moderne Balkonverglasung verwandelt einen offenen Balkon in einen schönen und geschützten Wintergarten. Leider ist für Ihre Balkonverglasung eine Baugenehmigung je nach Bundesland und baulichen Gegebenheiten notwendig. Wir zeigen Ihnen im Folgenden, wann die Verglasung genehmigungsfrei ist und weshalb sich der Aufwand dennoch für Sie lohnen dürfte.

In Kürze: Wird eine Genehmigung benötigt?

Bei der Verglasung handelt es sich um eine bauliche Maßnahme, die zu einer sichtbaren Veränderung der Immobilie führt. Im Regelfall wird deshalb für die Balkonverglasung eine Baugenehmigung benötigt. Diese lässt sich bei Ihrem Bauamt vor Ort beantragen. Je nach Bundesland und Bauordnung gibt es jedoch Ausnahmen. In einem gesonderten Artikel zeigen wir Ihnen, welche Vorteile Ihnen die Verglasung bietet und wie sich Ihre Lebensqualität nach Genehmigung und Einbau der Verglasung steigert.

Bauliche Veränderung? Im Normalfall genehmi­gungspflichtig!

Ob Verglasung, Anbau oder Umbau, all diese Maßnahmen stellen eine bauliche Veränderung dar. Bei diesem unterliegt es dem Bauamt der Stadt oder Gemeinde, ob Sie für die geplante Balkonverglasung eine Baugenehmigung erteilt oder nicht. In vielen Fällen spricht nichts hiergegen, sofern es sich nicht um ein extravagantes Modell handelt, das nicht in die Nachbarschaft hineinpasst.

In verschiedenen Fällen kann die Balkonverglasung genehmigungsfrei sein. Abhängig ist dies primär von der Größe des Balkons. Falls dieser sehr klein ist und nicht zur Straße hin weist, steigen die Chancen auf eine Verglasung des Balkons ohne Genehmigung. Ein Blick in die gültige Bauordnung oder eine Nachfrage beim Bauamt sollten Sie dennoch immer durchführen.

Wie unterscheiden sich Neubau und Nachverglasung?

Ein Unterschied ergibt sich durch den Zeitpunkt, wann Sie eine Verglasung für Ihren Balkon planen. Bei einem Neubau stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Architekten ein Gesamtkonzept vor, zu dem der verglaste Balkon als eine Art von Wintergarten gehört. Hier wird das gesamte Projekt genehmigt, so dass die Balkonverglasung zum Teil einer genehmigten Immobilie wird.

Ein nachträgliches Verglasen ist möglich, bedarf jedoch einer gesonderten Genehmigung. Schließlich ist die Anbringung des Glases eine weitreichende Veränderung der Immobilie, die wie viele weitere Veränderungen am Bauwerk zu prüfen und genehmigen sind.

Unterschiede abhängig vom Eigentümer

Ob Ihre Balkonverglasung eine Baugenehmigung benötigt und wer diese stellt, hängt auch von den Eigentumsverhältnissen ab. Hier ist zwischen drei Situationen zu unterscheiden:

Eigenheim

Sofern der Balkon eines Hauses verglast werden soll, das Ihr Eigenheim ist, kümmern Sie sich um die Genehmigung der Balkonverglasung. Sie haben das Anrecht, Ihre baulichen Vorstellungen in Ihrem Sinne umzusetzen und auf eine Genehmigung durch das zuständige Bauamt zu hoffen.

Eigentumswohnung

Eine Balkonverglasung ist ein fester Bestandteil des Hauses, ähnlich wie das Hausdach. Als Eigentümer in einer Eigentumswohnung gehört Ihnen zwar das „Innenleben“ Ihrer Wohnung, nicht jedoch das umliegende Haus. Für die Balkonverglasung und Baugenehmigung ist der Eigentümer des Hauses der richtige Ansprechpartner.

Mietwohnung

Wenn Sie den Balkon einer Mietwohnung verglasen möchten, wird die Situation noch komplizierter. Hier müssen Sie zunächst die Erlaubnis Ihres Vermieters einholen. Schließlich gehört diesem das Haus, so dass alleine dieser das Anrecht hat, bauliche Veränderungen durchzuführen. Formal muss auch dieser für die Balkonverglasung eine Baugenehmigung beantragen.

Besonderheiten beim Denkmalschutz

Steht die Immobilie unter Denkmalschutz, ist eine Balkonverglasung nicht gänzlich ausgeschlossen. Hier kann sogar die Balkonverglasung genehmigungsfrei sein, falls es sich um einen kleinen und für die Nachbarschaft nicht wirklich sichtbaren Balkon handelt. Doch auch der andere Fall ist denkbar: Durch den Wert des Gebäudes als Denkmal sind sämtliche bauliche Veränderungen undenkbar.

Bei der Verglasung auf Profi-Hilfe vertrauen

Von der fachgerechten Planung und Umsetzung der Balkonverglasung bis zur Baugenehmigung stellen sich zahllose Fragen. Wir von Scarabäus helfen Ihnen gerne weiter und sorgen dafür, dass Sie die gewünschte Verglasung Ihres Balkons professionell, fristgerecht und kostenbewusst realisieren können.