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Terrassen­überdachung Baugenehmigung

Überdachte Terrasse für ungestörten Genuss: Baugenehmigung notwendig oder nicht?

Ob Sommergewitter oder greller Sonnenschein – eine Terrassenüberdachung bietet Schutz, Komfort und nicht zuletzt Diskretion. Um dieses Ungestörtsein in vollen Zügen genießen zu können und beim Überdachen Ihrer Terrasse kein geltendes Recht zu verletzen, sollten Sie sich zunächst informieren. Hier finden Sie alle relevanten Fakten zum Baurecht und die Antwort auf die Frage, ob Sie für eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen.

Welches Baurecht gilt für eine Terrassenüberdachung?

Fakt ist, keiner darf einfach bauen, wie und wo er will – in Deutschland gelten einige diesbezügliche Regeln, die nach dem Zuständigkeitsbereich unterteilt werden: das private und das öffentliche Baurecht. Wollen Sie Ihre Terrasse überdachen, müssen Sie jedoch auf beide Bereiche Rücksicht nehmen. Einerseits wären das die länderspezifischen Bauordnungen und das bundesdeutsche Bauplanungsrecht, andererseits aber auch Nachbarrechte im Privatbereich. Nicht zu vergessen sind die öffentlich-rechtlichen Regelungen im Baunebenrecht. All diese Prüfungen nimmt Ihnen jedoch das Bauamt ab, das Ihr Vorhaben genau unter die Lupe nimmt und die Einhaltung der geltenden Gesetze sicherstellt. Doch: Ist überhaupt für jede Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung notwendig?

Terrassenüberdachung: Baugenehmigung nicht immer erforderlich

Fakt ist: Spannen Sie lediglich ein Sonnensegel oder statten Sie Ihre Terrasse mit einer Markise aus, können Sie sofort starten – Sie sind in diesem Fall vollkommen frei in Ihrem Vorhaben. Anders sieht es aus, wollen Sie eine feste Überdachung bauen. Dabei handelt es sich um einen Um- oder Ausbau eines Bestandsgebäudes. Genau hier verläuft die Grenze, aber der Sie für eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen. Im Übrigen gilt dies auch für frei auf Ihrem Grundstück stehende Überdachungen.

Ausschlaggebend sind demnach zwei Faktoren:

  • das jeweilige Bundesland und
  • die Größe der Überdachung.

Erstes Kriterium: Geltende Bauordnung

Zunächst sollten Sie also die Bauordnung in Ihrem Bundesland prüfen, denn außer dem bundeseinheitlichen Bauplanungsrecht kann es hier durchaus regionale Unterschiede geben. Konsultieren Sie am besten Ihr zuständiges Bauamt. Welches Sie ansprechen sollten, können Sie auf aemter.org in Ruhe recherchieren.

Zweites Kriterium: Größe der Terrassenüberdachung

Auch in diesem Punkt entscheidet das länderspezifische Baurecht: In einigen Bundesländern können Sie davon profitieren, dass Sie bis zu einer bestimmten Größe Ihrer Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung benötigen. In Sachsen sind dies beispielsweise 30 m² bei einer Tiefe von 3 m, allerdings variieren diese Vorschriften teilweise deutlich. Das Bauamt hilft Ihnen an dieser Stelle in jedem Fall weiter.

Unterschiedliche Wege zur Terrassenüberdachung-Baugenehmigung

Eine Vorabfrage wird Ihnen dazu Klarheit bringen, welches Genehmigungsverfahren Sie für Ihre neue Terrassenüberdachung durchlaufen müssen. Sollte Ihr Vorhaben nicht genehmigungspflichtig sein, dann brauchen Sie auch keinen Antrag. Eventuell kommt jedoch eine Bauanzeige in Frage. In diesem Fall benötigen Sie keine offizielle Baugenehmigung. das Amt wird nicht näher prüfen. Sollte Ihr Bauvorhaben jedoch einer Genehmigung bedürfen, dann haben Sie einige wichtige Schritte zu gehen, um die einhalten des geltenden Rechtes zu belegen.

Notwendige Unterlagen für eine Terrassenüberdachung-Baugenehmigung

Ist eine Genehmigung notwendig, benötigen Sie einige Unterlagen – und fachkundige Unterstützung: Ein Bauingenieur oder Architekt muss über eine relevante Bauvorlagenberechtigung verfügen. Dann stellen Sie folgende Dokumente zusammen:

  • Antrag auf Baugenehmigung
  • Beschreibung der Terrassenüberdachung
  • Kostenaufstellung und Grundriss
  • Schnitte und Ansichten
  • Statik-Erfassungsbogen
  • Lageplan vom Katasteramt

So vorbereitet sollte der Bau einer neuen Überdachung für Ihre Terrasse reibungslos funktionieren.