Weshalb den Balkon mit Fenster verkleiden?
Durch die Verglasung Ihres Balkons schaffen Sie zusätzlichen Wohnraum. Sie können die Außenfläche häufiger nutzen, was mit einer Terrasse oder einem Wintergarten vergleichbar ist. Selbst im Herbst oder Winter lässt sich Ihr Außenbereich mit einer gut isolierten Verglasung aktiv nutzen.
Je nach Art der Fenster und weiterem Zubehör gibt es weitere Argumente, die für eine Verkleidung des Balkons mit Fenstern sprechen. Sorgen Sie beispielsweise für eine effektive Beschattung der Balkonfläche oder leisten Sie einen Beitrag zur Sicherheit, damit Einbrecher nicht ohne Weiteres Ihren Balkon betreten können. Letztlich verbessert die Balkonverglasung den Insektenschutz.
Möglichkeiten der Fensterverkleidung im Überblick
Wenn Sie Ihren Balkon mit Fenster verkleiden möchten, sollten Sie sich frühzeitig auf die Bauart der Fensterverglasung festlegen. Eine Variante sind fest eingesetzte Fenster, die Sie mit oder ohne Rahmen einbauen können. Wie gut sich das Glas ohne Rahmen als Verglasung an Ihrem Balkon einsetzen lässt, hängt von Bauweise und Alter des Balkons ab.
Viele Eigentümer wünschen sich Flexibilität, wenn es um die Balkonverglasung geht. Sie möchten einzelne oder sämtliche Fenster der neuen Verglasung öffnen und schließen können, beispielsweise um frische Luft in die angrenzende Wohnung zu bringen. Beliebte Varianten sind hier das klassische Schiebefenster sowie ein Schiebe-Dreh-Fenster.
Balkon mit Fenster verkleiden – Tipps und Hinweise
Ist eine nachträgliche Verglasung möglich?
Im Idealfall findet die Verglasung des Balkons während der Bauphase statt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, die Verkleidung nachträglich zu montieren. Werfen Sie einen Blick auf unseren Ratgeber „Den Balkon nachträglich verglasen“, um alle Voraussetzungen für die nachträgliche Verglasung abzuklären.
Ist eine Verglasung als Mieter möglich?
Da es sich bei der Verkleidung des Balkons mit Fenster um einen baulichen Eingriff an der Fassade handelt, kann ein Mieter im Regelfall nicht eigenständig über die Balkonverglasung entscheiden. Diese ist mit dem Vermieter abzuklären, wobei häufig eine Einheitlichkeit der Verglasung entlang der gesamten Fassade vorausgesetzt wird.
Muss ich eine Genehmigung einholen?
Bei der Balkonverglasung handelt es sich um eine bauliche Veränderung an der Immobilie. Sie müssen somit eine Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde Ihrer Stadt oder Gemeinde einholen. Sofern Sie Eigentümer der Immobilie sind und Sie keine exotischen Ideen beim Balkon mit Fenster verkleiden ausleben möchten, ist die Erteilung der Genehmigung sehr wahrscheinlich.
Mit Scarabäus zur idealen Verglasung
Ob Verglasung mit Schiebesystem oder eine Verkleidung mit fest eingesetzten Fenstern – unsere Experten von Scarabäus stehen Ihnen von der Planung bis zur fachgerechten Umsetzung kompetent zur Seite.