Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springenZur Fußzeile springen

Wintergarten bei einem Reihenhaus

… so planen Sie richtig!

Ein Wintergarten ist ein Ort des Wohlgefühl, den viele Eigentümer unabhängig von ihrer baulichen Situation realisieren möchten. Dies gilt speziell für den Wintergarten bei einem Reihenhaus, der durch das baulich beengte Umfeld zu Schwierigkeiten in Planung und Umsetzung führen kann. Wir zeigen Ihnen, wann das Wintergarten anbauen bei einem Reihenhaus möglich ist und was Sie für eine problemlose Realisation beachten sollten.

Was macht den Wintergarten beim Reihenhaus besonders?

In Stadtbezirken und Siedlungen mit Reihenhäusern sind die Bebauungspläne sehr oft eng gefasst. Die aneinandergrenzenden Baugrundstücke lassen selten viel Spielraum, um kreative Wohn- und Bauideen zu verwirklichen. Dies gilt nicht einmal nur für den Reihenhaus-Wintergarten. Selbst eine einfache Terrassenüberdachung oder sogar ein Gerätehaus können oder dürfen Sie je nach Umfeld nicht aufstellen.

Allerdings gibt es kein pauschales Verbot, das gegen den Wintergarten bei einem Reihenhaus spricht. Die rechtliche Situation in Ihrem Bundesland und Ihrer Gemeinde vor Ort schafft den Rahmen, ob Sie einen Wintergarten oder ein Terrassendach umsetzen dürfen. Frühzeitiges Informieren bewahrt Sie somit vor unnötigem Stress und falschen Hoffnungen.

Welche Regelungen vor Ort gibt es?

Themen wie die Wintergartengrenzbebauung oder die Erschließung der Außenfläche für Gartenhaus & Co. fallen in den Bereich der „zulässigen Entwicklung“. Das Baurecht von Bundesland, Stadt oder Gemeinde schaffen hierbei ein Rahmenwerk, in welchem räumlichen Umfeld welche Maßnahmen der Bebauung zulässig sind. Ob überhaupt ein Wintergarten bei einem Reihenhaus realisierbar ist, lässt sich durch eine kurze Voranfrage beim regionalen Bauamt abklären.

Nur selten sorgen die Vorschriften dafür, dass Sie überhaupt keinen Wintergarten realisieren dürfen. Vielmehr wird die „zulässige Entwicklung“ für eine räumliche Begrenzung sorgen, beispielsweise um den Abstand zu allen angrenzenden Grundstücken zu wahren. Dies bedeutet für Sie als Eigentümer, dass Kompromisse in der Planungsphase einzugehen sind.

Wird eine Baugenehmigung benötigt?

Eine Baugenehmigung für den Wintergarten ist in den meisten Bundesländern und Gemeinden obligatorisch. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie beim Wintergarten anbauen an ein Reihenhaus oder eine andere Immobilie denken. Für den Reihenhaus-Wintergarten sollten Sie sich allerdings auf eine strengere Prüfung einstellen, bis es zur erhofften Genehmigung kommt.

Da die Behörden befugt sind, illegal errichtete Gebäude abzureißen, sollten Sie die Genehmigung für den Wintergarten bei einem Reihenhaus frühzeitig einholen. Die Planungsbehörde wird hierbei maximalen Wert darauf legen, dass beim Bau des Wintergartens Rücksicht auf die Nachbarn genommen wird. Hier können Sie im Vorfeld Überzeugungsarbeit leisten, damit Sie der Überprüfung durch die Behörden gelassen entgegensehen können.

Sprechen Sie das Thema Wintergarten beim Reihenhaus offen bei Ihren direkt angrenzenden Nachbarn an. Lassen Sie sich von diesen schriftlich bestätigen, dass es keine Einwände gegen den Bau gibt. Natürlich sollten in dieser Phase schon konkrete Pläne vorliegen, die Sie den Nachbarn zeigen können. Dieses Engagement wird die Planungsbehörde bei der Genehmigung berücksichtigen.

Dringend zu empfehlen – die Bauvoranfrage

Sollte es zu einer Ablehnung kommen, haben Sie hoffentlich noch nicht zu viele Mühen in die Planung des Wintergartens investiert. Aus diesem Grund ist eine Bauvoranfrage beim Bauamt dringend anzuraten. Noch bevor Sie den echten Antrag stellen, können Sie so herausfinden, ob es erhebliche Bedenken gegen eine Realisation gibt und welche weiteren Rahmenwerte Sie bei einem Wintergarten für Ihr Reihenhaus berücksichtigen sollten.

Der Brandschutz des Wintergartens als Kriterium

Beim Wintergarten planen wird das Thema Brandschutz oft vernachlässigt. Genau dieses kann jedoch über Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags entscheiden. Eine typische Forderung seitens der Behörden ist eine Brandschutzmauer ohne Fenster an einer Seite des Wintergartens. Auch wenn viele Bauherren das Thema Brandschutz als Schikane empfinden – eine fachgerechte und sichere Umsetzung kann im Zweifelsfall Leben retten.

Falls dies baulich nicht umsetzbar oder gewünscht ist, kann sich der Bauherr als Alternative für sehr hochwertiges Glas mit der entsprechend geforderten Feuerschutzklasse entscheiden. Genauso ist die Grenzbebauung des Grundstücks gewissenhaft zu prüfen und eine machbare Lösung mit den Nachbarn zu entwickeln. Ohne Zustimmung seitens der Nachbarn werden Sie kaum eine Genehmigung für Ihren Wintergarten beim Reihenhaus erhalten.

Unser Fazit zum Wintergarten mit Reihenhaus

Ein Reihenhaus mit Wintergarten ist ein Wohntraum, der sich nicht bei jeder Bebauungssituation ohne Weiteres realisieren lässt. Ein offenes Gespräch mit den Nachbarn über Ihre Pläne und eine Voranfrage bei den Baubehörden erspart Ihnen viel Zeit und Mühen. Entscheiden Sie sich in der Planungsphase zudem für eine fachkundige Unterstützung, um Ihren Wintergarten baulich und preislich optimal auszugestalten. Das Team von Scarabäus unterstützt Sie, in dieser speziellen Situation die richtige Lösung zu finden.